DAS ORIGINAL!

Hinweise zur Eheschliessung

Informationen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung:

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung sollte von den Verlobten durch persönliche Vorsprache vorgenommen werden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung mitbringen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung sind die Standesbeamten der Wohnorte der Verlobten. Wohnen die Heiratswilligen an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden möchten.
Vom Ort der Anmeldung ist der Ort der standesamtlichen Trauung zu unterscheiden. Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Unbedingte Voraussetzung für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist, dass kein Ehehindernis entgegensteht und alle dafür benötigten Dokumente vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Ausländer müssen vor einer Eheschließung ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen - eine Ledigkeitsbescheinigung genügt nicht. Ist die Beibringung unmöglich, muss vom Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts eine Befreiung erteilt werden.
Wird kein Ehehindernis festgestellt, wird den Eheschließenden vom Standesamt mitgeteilt, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, sechs Monate verbindlich.

Hinweis: Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Tipp: In den meisten Fällen ist es ratsam, sich beim Standesbeamten über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und so weiter genau zu informieren. Viele Standesämter halten auch Merkblätter oder Vordrucke bereit, die Sie telefonisch, brieflich oder über das Internet anfordern können. In vielen Fällen ist es auch möglich, frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt zu vereinbaren, wenn bis zum geplanten Termin die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen sein wird. Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind und daher eine frühzeitige Reservierung ratsam ist.

Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (insbesondere an Samstagen) an. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigte Dokumente:

Benötigt werden immer:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb)
  • vom Geburtsstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes (Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.)

zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

  • Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärung
  • Einbürgerungsurkunde


Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache in Ihrem zuständigen Standesamt geklärt werden.


Wichtiger Hinweis: Einen Großteil der Texte der "Hinweise für die Eheschließung" wurde vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de übernommen. Wir sind bemüht, diese regelmäßig zu synchronisieren und auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität aller gemachten Angaben!